Brack prüft das Alter bei jeder Bestellung altersbeschränkter Artikel

Stellungnahme zur Medienmitteilung der Stiftung für Konsumentenschutz

Mägenwil, 30. Oktober 2026 – Die Stiftung für Konsumentenschutz hat heute eine Medienmitteilung zu Testbestellungen nikotinhaltiger E-Zigaretten publiziert und nennt darin Brack als einen von elf Online-Shops, die sich nicht an das Tabakproduktegesetz hielten. In Bezug auf Brack widersprechen wir der Darstellung der Stiftung.

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat heute eine Medienmitteilung zu Testbestellungen nikotinhaltiger E-Zigaretten publiziert und nennt darin Brack als einen von elf Online-Shops, die sich nicht an das Tabakproduktegesetz hielten. In Bezug auf Brack widersprechen wir dieser Darstellung.

Brack prüft bei jeder Bestellung altersbeschränkter Artikel das Alter der bestellenden Person. Diese Prüfung läuft nicht über eine Selbstdeklaration, ein Pop-up oder ein Geburtsdatumsfeld, sondern im Hintergrund: Name und Adresse werden mit den Daten einer externen Wirtschaftsauskunftei abgeglichen. Kann die Volljährigkeit nicht bestätigt werden, wird die Bestellung angehalten, und Brack verlangt eine Ausweiskopie. Dieses Verfahren führt zu mehreren hundert Ablehnungen pro Jahr.

Bei den Testbestellungen der Stiftung wurde, wie die Stiftung in ihrer Mitteilung selbst beschreibt, auf den Namen und die Adresse einer volljährigen Person bestellt. Das System von Brack hat diese Person geprüft und korrekt als volljährig bestätigt. Der Test zeigt damit die Grenze eines Abgleichs über Name und Adresse: Wer unter der Identität eines Erwachsenen bestellt und das Paket an dessen Adresse abfängt, wird davon nicht erkannt. Die Darstellung, Brack verlange keinen wirksamen Altersnachweis oder lasse sich mit einem erfundenen Geburtsdatum täuschen, trifft hingegen nicht zu.

«Wir nehmen die Grenze, die dieser Test aufzeigt, ernst», sagt Stefan Fraude, CEO von Brack.Alltron. «Deshalb führen wir eine Alterskontrolle ein, bei der die bestellende Person ihre Volljährigkeit mit einem Ausweis nachweisen muss. Die Umsetzung läuft, der Rollout ist für das erste Quartal 2027 geplant.» Bis dahin prüft Brack zusätzliche Massnahmen, um Bestellungen altersbeschränkter Artikel weiter abzusichern.

Die Medienmitteilung der Stiftung für Konsumentenschutz finden Sie hier.

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